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Leitung, Justizverwaltung und wissenschaftlicher Dienst

Leitung

Der Präsident leitet den Verfassungsgerichtshof und überwacht die Geschäftsführung. Zu den Leitungsgeschäften gehören neben den die Rechtsprechung betreffenden Angelegenheiten die Vertretung des Gerichtshofes nach außen und die Justizverwaltung. Zu dieser zählen alle Angelegenheiten, die die innere Organisation, das Personal und das Budget des Gerichtshofes betreffen, und die Dienstaufsicht.

Justizverwaltung  

Zur Unterstützung des Präsidenten bei der Leitung des VfGH ist eine Präsidialdirektion eingerichtet. Diese untersteht dem Präsidialdirektor, der auch die Dienstaufsicht über alle Bediensteten des VfGH ausübt. 
Der Medienstelle obliegt die Information der Öffentlichkeit, insbesondere der Medienöffentlichkeit, über den VfGH (weitere Informationen hier). 
Nationale und internationale Aufgaben des VfGH werden vom Protokoll des VfGH wahrgenommen (weitere Informationen hier). 

Die Präsidialdirektion besteht aus fünf Präsidialabteilungen

Die Präsidialabteilung 1 „Rechtsangelegenheiten und Evidenzbüro“ unterstützt und berät den Präsidenten bei der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des VfGH, aber auch in allgemeinen Rechtsangelegenheiten. Sie behandelt zudem Anliegen, die im Rahmen des Bürgerservice an den Gerichtshof herangetragen werden. Das Evidenzbüro sorgt für die übersichtliche Erfassung und datenbankgerechte Aufbereitung sämtlicher Entscheidungen des VfGH (siehe auch hier). Die Entscheidungen werden in dieser bearbeiteten Form sowohl in Rechtssätzen als auch im Volltext mindestens einmal wöchentlich an die Datenbank „Verfassungsgerichtshof“ im Rechtsinformationssystem des Bundes übermittelt. Spätestens eine Woche nach Zustellung an die Parteien stehen daher Entscheidungen der interessierten Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus beantwortet das Evidenzbüro auch telefonische, schriftliche und E-Mail-Anfragen zur Rechtsprechung des VfGH.  

Die Präsidialabteilung 2 „Bibliothek und Kommunikation“ ist mit der Beschaffung, Bereitstellung und Erschließung von Literatur und sonstigen Informationsträgern betraut. Sie legt gemeinsam mit dem IKT-Management besonderes Augenmerk auf einen uneingeschränkten und raschen Zugang zu externen Informationsquellen (Rechtsdatenbanken). Sie ist erste Anlaufstation für alle Fragen der juristischen Recherche. Neben dem Bibliotheksmanagement obliegt ihr auch die Betreuung und Redaktion des Intranets sowie des Internetauftritts des Verfassungsgerichtshofes sowie das Publikationsmanagement.  

Die Präsidialabteilung 3 „Finanzen, Wirtschaft, IKT, Veranstaltungsmanagement“ verantwortet unter anderem die gesamte Haushaltsführung, das strategische und operative Budgetcontrolling, die Sicherheitsangelegenheiten, sowie das Facility- und Veranstaltungsmanagement des VfGH. Das IKT-Management sorgt für eine zeitgemäße elektronische Infrastruktur. Neben den üblichen Office-Produkten und den Programmpaketen für die Verwaltung werden spezifische Programme für die Gerichtsbarkeit (elektronische Gerichtskanzlei, elektronischer Akt, Entscheidungsdokumentation, Statistik) betreut.  

Die Präsidialabteilung 4 „Personalmanagement“ ist für das Dienst- und Besoldungsrecht sowie für das Recruiting, Onboarding und Personalcontrolling verantwortlich. 

Die Präsidialabteilung 5 „Personalentwicklung verfassungsrechtlicher Mitarbeiter/innen“ organisiert die Fortbildung der verfassungsrechtlichen Mitarbeiter/innen und betreut das Karrieremanagement.  

Dem Präsidenten des VfGH direkt unterstellt ist die „Geschäftsstelle/wissenschaftlicher Dienst“, die für die kanzleitechnische Aktenbearbeitung, das Aktenmanagement, den Parteienverkehr sowie das Sessionsmanagement zuständig ist; sie ist auch an der Aus- und Fortbildung der verfassungsrechtlichen Mitarbeiter/innen beteiligt. 

Die internationalen Angelegenheiten des VfGH, die nicht vom Protokoll der Präsidialdirektion wahrgenommen werden, betreut die Stabsstelle „Internationale Beziehungen und Zivilgesellschaft“ gemeinsam mit dem Büro des Präsidenten und dem Büro der Vizepräsidentin.

Wissenschaftlicher Dienst

Die verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind qualifizierte Juristinnen und Juristen, die in der Regel mehrere Jahre ihrer beruflichen Laufbahn am Verfassungsgerichtshof verbringen. Sie führen unter der Leitung der Ständigen Referenten das Vorverfahren und unterstützen diese bei der Erstellung der Entscheidungsentwürfe (Literatur- und Judikaturrecherche, Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen, Erledigungsvorschläge). Ihnen obliegen ferner die Protokollführung in den nichtöffentlichen Sitzungen und den öffentlichen Verhandlungen des Verfassungsgerichtshofes sowie die Betreuung der Ausfertigung der Entscheidungen. 

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