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Präsidentin Bierlein und Vizepräsident Grabenwarter vom Bundespräsidenten angelobt

23.02.2018

Van der Bellen: Der VfGH ist ein Werkzeug, um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu festigen. (mit Fotos)

Bundespräsident Alexander Van der Bellen (im Vordergrund) bei der Angelobung von VfGH-Präsidenten Brigitte Bierlein und Vizepräsident Christoph Grabenwarter. 
Bundespräsident Alexander Van der Bellen nimmt der neuen VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein und Vizepräsident Christoph Grabenwarter das Gelöbnis ab. (Foto: HBF)

Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Freitag, 23. Februar 2018, Brigitte Bierlein und Christoph Grabenwarter in ihren neuen Funktionen als Präsidentin bzw. Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes angelobt. Im VfGH sieht der Bundespräsident ein Werkzeug, um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu festigen und Polarisierung zu vermeiden. Für diesen Zusammenhalt zu sorgen, werde daher federführend die künftige Aufgabe der neuen Leitung des Gerichtshofes sein.

Van der Bellen erinnerte daran, dass sich die Verfassungsgerichtsbarkeit als „wichtiger Pfeiler unseres Rechtsstaates“ seit Jahrzehnten bewährt habe. Kennzeichen einer modernen, liberalen Demokratie sei, dass nicht einfach die Mehrheit Recht habe, sondern dass es einen ausgeprägten Schutz von Minderheiten durch Minderheitenrechte gebe. Van der Bellen: „Den Verfassungsgerichtshof sehe ich als Hüter dieser modernen, liberalen Demokratie.“ Der VfGH habe sich immer der Rechte der Minderheiten, der Benachteiligten, der Fremden oder der sozialen Randschichten angenommen.

Bierlein und Grabenwarter wurden von der Bundesregierung für diese Funktionen vorgeschlagen. Auch Wolfgang Brandstetter als künftiges Mitglied des Gerichtshofes wurde von der Bundesregierung nominiert. Seine Angelobung im VfGH ist für Dienstag, 27. Februar 2018, vorgesehen. Er kann damit bereits an den Plenarberatungen der Märzsession des Gerichtshofes teilnehmen.

Nach dem Ausscheiden von insgesamt drei Mitgliedern zu Jahresende 2017 bleiben damit vorerst zwei der insgesamt 14 Richterstellen unbesetzt. Das Vorschlagsrecht für diese Positionen liegt beim Nationalrat bzw. dem Bundesrat.

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