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Der Verfassungsgerichtshof ist jenes Höchstgericht in Österreich, an das Sie sich als Einzelperson insbesondere wenden können, wenn Sie glauben, durch eine letztinstanzliche Entscheidung einer Verwaltungsbehörde in Ihren durch die Verfassung garantierten Rechten (Grundrechten) verletzt worden zu sein. Unter engen Voraussetzungen besteht für den Einzelnen auch die Möglichkeit, eine Bestimmung eines Gesetzes oder einer Verordnung anzufechten, durch die er sich unmittelbar in seinen Rechten verletzt erachtet.

Die folgenden Informationen - etwa über häufig gestellte Fragen (FAQ) - sollen Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren. Beachten Sie jedoch, dass diese Informationen eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nicht ersetzen können.
Eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof ist mit Kosten für Sie verbunden. Neben den Kosten für einen Anwalt fallen auch Gebühren an. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Staat bei sozialer Bedürftigkeit gewisse Ausgaben für Ihr Verfahren. Einen "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" können Sie selbst - ohne Rechtsanwalt - einbringen. Das entsprechende Formular finden Sie auf dieser Homepage.
Der Verfassungsgerichtshof übermittelt als Serviceleistung auch seine Entscheidungen, sofern Sie diese nicht ohnehin auf der Homepage finden, per E-Mail. Unter Angabe des Aktenzeichens oder Ihnen bekannter Stichworte bzw. Inhalte der gesuchten Entscheidung können Sie diese bestellen. Bei einer Übermittlung per E-Mail fallen keine Kosten an. Wollen Sie die Entscheidung ausgedruckt und per Post übermittelt, stellt der Gerichtshof den ihm dadurch erwachsenden Aufwand in Rechnung.

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