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VfGH-Blog

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3.8.2010 Keine Sommerferien im VfGH

Eine Frage, die immer wieder gestellt wird, ist, ob es im Verfassungsgerichtshof "Gerichtsferien" gibt. Also, ob der VfGH im Sommer gleichsam "zusperrt". Dies ist nicht der Fall. Natürlich gehen Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter auf Urlaub. Der Präsident des VfGH hat jedoch darauf zu achten, dass immer genügend Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter im Land sind, um bei Bedarf sofort eine Beratung einberufen zu können. Der Präsident selbst wird, wenn er auf Urlaub geht, durch die Vizepräsidentin vertreten.


15.7.2010 Vizepräsidentin bei Konferenz in Jakarta

VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein nahm kürzlich auf Einladung des Constitutional Court of the Republik of Indonesia an der "Conference of Asian Constitutional Court Judges" in Jakarta teil. Die mehrtätige Konferenz, die heuer zum siebten Mal stattfand, dient vor allem dem internationalen Austausch von Fachmeinungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter aus aller Welt, vor allem natürlich aus dem asiatischen Raum, aber auch aus Mittelamerika und Europa. VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein beschäftigte sich in ihrem Statement mit dem Thema "Dealing with Election Complaints", also den Kompetenzen und Vorgangsweisen des Verfassungsgerichtshof bei Wahlanfechtungen.


15.7.2010 Neue Verfahren

In den vergangenen Tagen sind einige Beschwerden und Anträge an den VfGH gerichtet worden, die auch für eine breitere Öffentlichkeit interessant sein dürften: So haben Tiroler Landtagsabgeordnete das Tiroler Grundverkehrsgesetz angefochten. Eine weitere Beschwerde beklagt die Verletzung der Geheimhaltung von Persönlichkeitsrechten in Zusammenhang mit e-voting bei der ÖH-Wahl. Die Grünen (Grüne und Alternative Studentinnen) beschweren sich gegen die verhängte Bannmeile beim Ball des Wiener Korporationsringes. Und schließlich ist ein Individualantrag mehrerer Beschwerdefüher eingelangt, in dem der Umstand, dass der Verhetzungs-Paragraph nicht bei Attacken auf Homosexuelle gilt, als verfassungswidrig kritisiert sind. Wann mit Entscheidungen zu rechnen ist, lässt sich ganz zu Beginn eines VfGH-Verfahrens natürlich nicht abschätzen. Generell liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer bei rund neun Monaten.