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Verfassungsgerichtshof trauert um Karl Spielbüchler
Das ehemalige, langjährige Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Karl Spielbüchler ist in der Nacht zum 9. Jänner 2012 im 73. Lebensjahr plötzlich und unerwartet verstorben. "Der Verfassungsgerichtshof ist tief betroffen und trauert um Karl Spielbüchler. Er hat durch mehr als drei Jahrzehnte hindurch den Gerichtshof in persönlicher Hinsicht nachdrücklich geprägt und seine Rechtsprechung maßgeblich mitgestaltet. Seine außergewöhnliche Fachkompetenz, sein ernormer Einsatz und die Kraft seiner Argumentation waren gleichermaßen bespielgebend und eindrucksvoll", so VfGH-Präsident Gerhart Holzinger.
Karl Spielbüchler wurde 1976 in den Verfassungsgerichtshof berufen und gehörte dem Gerichtshof bis zu seinem Übertritt in den Ruhestand mit Jahresende 2009 ununterbrochen an, viele Jahre hindurch auch als Ständiger Referent. Er war somit das am längsten dienende Mitglied des Verfassungsgerichtshofes in der mehr als 90-jährigen Geschichte dieser Institution. Spielbüchler war überdies von 1973 bis 2007 Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Linz und einer der profiliertesten Zivilrechtswissenschafter in Österreich. Zudem bekleidete er die Funktion des Präsidenten der renommierten Österreichischen Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht.
Staatsbürgerschaft auch bei Geburt durch ausländische Leihmutter
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung auch bei Geburt durch eine ausländische Leihmutter gegeben ist. Eine anderslautende Entscheidung der Behörden wurde als verfassungswidrig aufgehoben.
Gastgärten: Passage in Gewerbeordnung verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof hat eine Passage in der Gewerbeordnung aufgehoben, die Gastgärten betrifft. Die im Gesetz festgelegte "Automatik", dass bei bestimmten Gastgärten keine Lärmbelästigung zu erwarten ist, ist verfassungswidrig.
Lotterienkonzession: Antrag auf Aufhebung des Verfahrens unzulässig
Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag einer Gesellschaft, mit der die Vergabe der Lotterienkonzession bekämpft werden sollte, aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Ein solcher Individualantrag ist nämlich dann unzulässig, wenn es die Möglichkeit einer Bescheidbeschwerde gibt. Dies ist hier der Fall. Die Gesellschaft hat eine solche Bescheidbeschwerde auch bereits beim VfGH eingebracht. Zu dieser Beschwerde gibt es noch keine Entscheidung.



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